Trinkwasser - AQUENY GmbH

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Trinkwasser

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Geschaeftsfeld Trinkwasser

Trinkwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Nahrungsmittel. Es wird aus Grundwasservorkommen, Quellen, Flüssen oder Seen gewonnen und dann von den Wasserversorgern in mehreren Aufbereitungsstufen so konditioniert, dass durch „seinen Genuss oder Gebrauch, eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist" und eine Übertragung bzw. Verbreitung von Krankheitserregern vermieden wird.
Neben mikrobiologischen Vorgaben sind physikalische und chemische Parameter einzuhalten, um die hygienischen Anforderungen zu erfüllen und um Korrosion und Ablagerungen zu vermeiden.

Wasser ist kein statisches Element. Das Trinkwasser ist permanenten Veränderungen unterworfen. Die Wasserqualität wird neben der Herkunft und Beschaffenheit besonders über physikalische Einflüssse, chemische Reaktionen und durch mikrobiologische Aktivitäten bestimmt. Durch elektrochemische Prozesse könnten z.B. Metalle (Blei, Kupfer, Nickel und Zink) aus dem Leitungsnetz oder Armaturen herausgelöst werden und ins Trinkwasser übergehen und so zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Auch eine Aufsalzung durch eine Enthärtungsanlage ist unter Umständen kritisch zu betrachten.Es findet in aller Regel keine "Enthärtung" sondern lediglich ein Ionenaustausch von Calcium zu Natriumionen statt, was fast immer zu einer höheren Salzfracht führt.
Völlig unsichtbar können sich eine Vielzahl von Keimen in der hausinternen Trinkwasserversorgung vermehren und schließlich einen sogenannten "Biofilm" innerhalb der Trinkwasserinstallation bilden. Studien zeigen, dass sich Keime als immer resistenter erweisen und pathogener werden. Und das betrifft nicht nur einen vielfach beschriebenen Legionellenbefall, der zu einer Pneumonie, also einer gefährlichen Lungeninfektion führen kann.
Nach letzter Novellierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie folgte nun auch die national verbindliche Umsetzung in der kürzlich überarbeiteten Trinkwasserverordnung mit Wirkung vom 10.03.2016.   Diese Verordnung basiert auf dem  Infektionsschutzgesetz (InfSG) von 2001. In den Richtlinien der VDI 6023 und der DIN Norm 1988 sind weitere verbindliche Verhaltensmaßnahmen beschrieben. Weiterhin wurden auch die Aufgaben der Kontrollbehörden (Gesundheitsämter) und ganz wichtig, die der Gebäudeinhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen genauer formuliert und damit ausgeweitet   mehr...
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